AGB

HINWEISE zu Terminabsagen, nicht wahrgenommenen Terminen und Zahlungszielen:

Unsere Wandlungspraxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

Mit Vereinbarung eines Termines gehen Sie mit uns einen “Dienstleistungsvertrag für eine Heilbehandlung/ Coaching” bzw eine “Dienstleistungsvertrag für eine freie künsterische Leistung” ein.

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 48 Std. vorher abgesagten Terminen (telefonisch 48 Stunden rund um die Uhr möglich oder schriftlich) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir unsere Kund*innen ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 48 Std. vorab, abzusagen.

Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den vorher angekündigten Stundentarifen in Rechnung zu stellen. ( § 615, BGB).

ZAHLUNGSZIELE
Die von uns ausgestellten Rechnungen sind grundsätzlich mit einem konkreten Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum versehen. Das Fälligkeitsdatum ist bei Terminvereinbarung im Voraus zu begleichen. Die Energie und Zeit für die Behandlung benötigen wir nur für dich und der Rechnungsbetrag wird im Vorfeld per Lastschrift vom Konto eingezogen.

Nur nach Absprache kann im Nachhinein eine Rechnung erstellt werden, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.

Sollten Sie der Meinung sein, dass eine Rechnung nicht korrekt ist, bitten wir Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir bitten unsere Kund*innen auch vor dem Hintergrund, dass wir den Termin teilweise Tage, Wochen oder sogar Monate im Voraus planen und die Praxis für Sie reservieren, den Termin nur aus wichtigen Gründen zu verschieben. Bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 48 Stunden vor dem Termin wird eine Stornogebühr von 50% fällig.

Bitte bedenken Sie dabei immer:

Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs- / Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten etc. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag ggf. rechtlich eingefordert

§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

INRECHNUNGSTELLUNG bei Terminversäumnis (rechtlicher Hintergrund)

Die Praxis CURE AND CARE stellt wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen seinen Kund*innen für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 48 Std. vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den üblichen Vergütungssatz, bei privaten Behandlungen und Gutscheinen den vereinbarten Wert der Behandlung in Rechnung. Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir erläutern Ihnen daher nachstehend die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise.

(1) Sobald ein Klient*in oder eine Kund*in in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Kunde zu Stande. Der Kunde unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins von der Praxis schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.

(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Heil- oder Wandlungskünstler zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Wandlungs- und Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Wandlungspraxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Wandlungsbehandlung.
Der Kunde ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von der Praxis einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen

(3) Nimmt der Patient – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Kunden). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.

Die Wandlungspraxis wird – bezogen auf den versäumten Behandlungstermin – von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.

Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 48 Std. vorher abgesagt wird.

Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Die Praxis hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht 24 Std. vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt, muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

Haftungsausschluss

Wenn ich ein Termin für eine Life Alignment Behandlung bei Jessica Liebe buche, ob persönlich oder über E-Termin bestätige ich, die AGBS vollständig druchgelesen zu haben und bin mit den Bedingungen einverstanden.

Eine Behandlung mit Life Alignment ist nicht dazu gedacht, Krankheiten oder körperliche Zustände zu diagnostizieren oder zu behandeln. Es soll lediglich dazu dienen, den Energiekörper auszugleichen und Blockaden zu lösen.
Es ersetzt nicht die medizinische Versorgung. Wir empfehlen Ihnen, bei medizinischen Problemen Ihren Arzt aufzusuchen.
Energetischer Ausgleich kann einige Entgiftungssymptome verursachen. Ich erteile hiermit die Erlaubnis, im Balancing bzw Behandlungsverfahren von Jessica Liebe begleitet zu werden.
Ich entbinde Jessica Liebe von jeglicher Verantwortung für körperliche Symptome, die als Folge der Behandlung auftreten können.
Ich entbinde den Ausbilder und die Seminarleitung von jeglicher Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von Eigentum während des Seminars.
Ich erkläre mich damit einverstanden, jede Art von Krankheit, Drogen- oder Alkoholsucht oder ernsthafte emotionale Probleme offen zu legen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass ich die volle Verantwortung für meinen Gesundheitszustand oder für Medikamente, die ich derzeit einnehme, übernehme, und dass ich mich an meinen Arzt oder Zahnarzt wende, sollte ich während der Behandlung mit Life Alignment Beschwerden oder Symptome meines Zustands verspüren.
Mir ist bewusst, dass diese Behandlung körperliche, emotionale oder geistige Veränderungen bewirken kann, und ich entbinde Jessica Liebe von jeglicher Verantwortung für eventuell auftretende Veränderungen.